Der Katastrophenschutz in Heilbronn
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Der Katastrophenschutz in Heilbronn

I. Einheiten

Die Basis des Katastrophenschutzes in der Stadt Heilbronn bilden die fünf Hilfsorganisationen, welche die der Stadt vom Bund oder vom Land Baden-Württemberg zugewiesenen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes aufzustellen haben.

 

Dabei handelt es sich um die Hilfsorganisationen

· Deutsches Rotes Kreuz

· Arbeiter Samariter Bund

· Rettungshundestaffel Unterland e.V.

· Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

· Feuerwehr Heilbronn

 

Im Einzelnen sind diese Organisationen Träger folgender Katastrophenschutzeinheiten:

 Deutsches Rotes Kreuz

 

 

Æ Einsatzeinheit I mit 32 Helfern

   

Arbeiter Samariter Bund

 

 

Æ Einsatzeinheit II mit 32 Helfern

   

Rettungshundestaffel Unterland e.V.

 

 

Æ Rettungshundestaffel mit 6 Helfern und Hunden

 

   

Technisches Hilfswerk - Ortsverband Heilbronn

 

 

Æ Technischer Zug mit den Fachgruppen Wassergefahren, Räumen und Sprengen

 

Notfallseelsorge im Stadt- und Landkreis Heilbronn

 

 

Æ ökumenische Notfallseelsorge im Stadt- und Landkreis Heilbronn

 

   

Feuerwehr Heilbronn

 

 

Æ 1 Zug Brandbekämpfung
Æ 1 Zug Löschwasserversorgung
Æ 1 Zug Technische Hilfe
Æ 1 Zug Hochwasser
Æ 1 Zug Gefahrgut und ABC-Einsatz
Æ 1 Zug Führungseinheit

 

 

 

 

Insgesamt haben der Bund und das Land den beiden Sanitätsorganisationen (DRK/ASB) und der Feuerwehr Heilbronn 21 Fahrzeuge für Zwecke des Katastrophenschutzes zur Verfügung gestellt. Hinzu kommt das gesamte Potential des THW-Heilbronn. Alle Organisationen sind jedoch verpflichtet, auch ihre jeweils organisationseigenen Fahrzeuge und Gerätschaften für eine mögliche Katastrophenbekämpfung zur Verfügung zu stellen.

II. Führung / Planung

Zur Führung der eingesetzten Einheiten müssen spezielle Führungskomponenten gebildet werden. Zum einen ist dies die Technische Einsatzleitung, welche von der Feuerwehr Heilbronn gestellt wird und in der die anderen Fachdienste des Katastrophenschutzes beratend tätig sind. Die Technische Einsatzleitung hat die Aufgabe, die Leitung und Koordination des Einsatzes der Katastrophenschutzeinheiten am Schadensort sicher zu stellen.

Daneben besteht die Möglichkeit, bei besonders schweren Schadenslagen noch den Verwaltungsstab einzuberufen. Der Verwaltungsstab besteht aus Mitgliedern verschiedener städtischer Ämter, welche durch geeignete Fachberater (z.B. von anderen Fachbehörden, Versorgungsunternehmen) unterstützt werden. Er hat im Rahmen einer Katastrophenbekämpfung eher administrative Aufgaben.

Zur Unterstützung dieser Führungseinrichtungen besteht bei der Feuerwehr Heilbronn eine Fernmeldegruppe, welche die Kommunikation zwischen den verschiedenen (Führungs-) Einrichtungen zu betreiben hat.

Im Bereich der Prävention ist die Stadt Heilbronn gehalten, verschiedene Katastrophenschutzplanungen zu erstellen und fortzuschreiben. Neben dem obligatorischen Allgemeinen Katastropheneinsatzplan, der unspezifisch für vorher nicht bekannte Großschadenslagen erstellt wurde, bestehen noch mehrere besondere Katastropheneinsatzpläne bzw. Alarm- und Einsatzpläne. Diese beziehen sich jeweils auf ein konkretes Schadensszenario (z.B. Hochwasser).

III. Warnung der Bevölkerung

Die Stadt Heilbronn ist als eine der wenigen Großstädte in der Lage, ihre Bevölkerung auch vor ausgedehnten Schadenslagen zu jeder Tages- und Nachtzeit warnen zu können.

Als der Bund sein ehemaliges Luftschutzsirenensystem Ende 1992 aufgegeben hat, hat die Stadt Heilbronn von dem Angebot des Bundes Gebrauch gemacht, die zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden Luftschutzsirenen kostenlos in ihr Eigentum zu übernehmen. In den Folgejahren wurde das Sirenennetz dann technisch modernisiert und erheblich ausgebaut. So können heute ca. 95 % des bebauten Stadtgebietes mit den Sirenen vor großflächigen Gefahren/Katastrophen gewarnt werden.

Zur Bedeutung des Sirenensignals Schutz suchen Radio hören

siehe Sicherheitstipps/Sirenensignale

 

IV. Selbstschutz der Bevölkerung


Grundlage jeder staatlichen Gefahrenabwehr aber ist die Fähigkeit seiner Bürger, sich auch selbst gegen Gefahren unterschiedlichster Art schützen zu können. Unter Selbstschutz versteht man somit alle Selbsthilfe- und Schutzmaßnahmen, die der Einzelne und die Gemeinschaft auf freiwilliger Grundlage aus eigener Kraft gegen diese Gefahren erbringen können.


Gerade Katastrophen oder andere große Schadenslagen sind häufig davon gekennzeichnet, dass die gewohnte Versorgung der Bürger mit den verschiedenen Leistungen und Diensten nicht mehr möglich ist. Dies kann bis hin zum Ausfall wichtiger Infrastruktureinrichtungen gehen (z.B. Strom- oder Wasserversorgung).



Jedoch nicht nur bei großen Schadensereignissen kann selbstschutzmäßiges Verhalten sehr nützlich sein. So können häufig bereits einfache und vergleichsweise günstige Mittel z.B. ein Rauchmelder oder eine gut bestückte Hausapotheke für den Betroffenen bei alltäglichen Notlagen unter Umständen lebensrettende Wirkung haben.


Eine umfangreiche und anschauliche Darstellung, wie sich jeder selbst gegen unterschiedliche Gefahren schützen bzw. sich auf Notlagen vorbereiten kann, ist in der Broschüre Für den Notfall vorgesorgt der Zentralstelle für Zivilschutz des Bundes zu finden. Diese Broschüre sowie die dazugehörige Checkliste Prüfen Sie Ihren Vorrat,
können Sie bei uns unter der Rubrik


Downloads/Formulare

herunterladen.


siehe auch Bevölkerungsschutz-Portal